Mobile Pflege - Alexandra Grube
Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI
in Hemer & Umgebung.
Unterstützung für Pflegegeldempfänger
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen versorgt werden und Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen.
Diese Beratungen dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, Angehörige zu entlasten und wertvolle Tipps zur Pflege zu geben.
Wer muss einen Beratungsbesuch durchführen lassen?
Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass Pflegebedürftige mit:
- Pflegegrad 2 & 3 → alle sechs Monate
- Pflegegrad 4 & 5 → alle drei Monate
Was wird bei einem Beratungsbesuch gemacht?
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte besuchen Sie zu Hause und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Während des Termins:
- Prüfen wir gemeinsam, ob die Pflege den individuellen Bedürfnissen entspricht.
- Geben wir wertvolle Tipps zu Pflegehilfsmitteln und Erleichterungen im Alltag.
- Unterstützen wir Angehörige bei Fragen zur optimalen Versorgung.
- Dokumentieren wir den Termin und leiten den Nachweis an die Pflegekasse weiter.
Warum ist der Beratungsbesuch wichtig?
Der Besuch dient nicht nur der gesetzlichen Pflicht, sondern auch der Sicherstellung einer hochwertigen und individuell abgestimmten Pflege. Zudem können durch die Beratung mögliche Überlastungen frühzeitig erkannt und passende Entlastungsangebote empfohlen werden.
Kosten & Abrechnung
Die Kosten für den Beratungsbesuch werden direkt von der Pflegekasse übernommen, sodass für Sie keine zusätzlichen Ausgaben entstehen.







